Nach verschiedenen medizinischen Abklärungen und Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 26. Oktober 2023 die Abweisung der beantragten Kostengutsprache für Hippotherapie und der Erhöhung der Behandlungsfrequenz der Physiotherapie in Aussicht. Nach Prüfung der dagegen erhobenen Einwände verfügte die Beschwerdegegnerin am 27. Dezember 2023 ihrem Vorbescheid entsprechend.