Am 28. August 2023 (Posteingang bei der Beschwerdegegnerin) beantragte die Mutter der Beschwerdeführerin Kostengutsprache für eine Hippotherapie. Zudem ersuchte sie um Kostenübernahme betreffend die Erhöhung der Behandlungsfrequenz der Physiotherapie. Nach verschiedenen medizinischen Abklärungen und Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 26. Oktober 2023 die Abweisung der beantragten Kostengutsprache für Hippotherapie und der Erhöhung der Behandlungsfrequenz der Physiotherapie in Aussicht.