143 V 409). In seiner gutachterlichen Beurteilung vom 6. Januar 2022 führte Dr. med. D._____ aus, die Lebensqualität der Beschwerdeführerin, welche sich in der Exploration der täglichen Aktivitäten zeige, spreche für gut erhaltene psychische Funktionen und gegen eine anhaltende Arbeitsunfähigkeit aus psychiatrischer Sicht, wobei er gute Kontakte zu Kolleginnen, die Teilnahme an einer Walking-Gruppe oder auch den Wiederbeginn mit Yoga als Beispiele erwähnte (VB 131.3 S. 15). Zudem führte er auch aus, der unter dem therapeutischen Bereich liegende Medikamentenspiegel weise auf eine ungenügende Compliance hin (VB 131.3 S. 14).