Es bestünden gute Ressourcen mit einer soliden Berufsausbildung und guter Berufserfahrung als leitende Angestellte. Zudem habe die Beschwerdeführerin gute Kontakte in ihrem Umfeld, sie widme sich den Haushaltsarbeiten im gemeinsamen Haushalt mit dem Lebenspartner und helfe in dessen Bäckerei mit. Ebenso nehme sie an einer Walking-Gruppe -5- teil und habe wieder mit Yoga begonnen. Die Lebenskapazität spreche für gut erhaltene psychische Funktionen und gegen eine anhaltende Arbeitsunfähigkeit aus psychiatrischer Sicht, wobei eine solche auch rückwirkend nicht begründet werden könne. (VB 131.3 S. 13 ff.)