4.3. Dr. med. D._____ führt in seinem psychiatrischen Teilgutachten vom 6. Januar 2022 aus, bei der Beschwerdeführerin seien die diagnostischen Kriterien einer leichten depressiven Episode erfüllt. Die Depression sei rezidivierend mit erfolgten stationären Behandlungen und habe sich auf dem Hintergrund einer beruflichen Überlastungssituation manifestiert. Die Beschwerdeführerin zeige auch leistungsorientierte und ängstliche Persönlichkeitszüge, wobei die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung nicht gestellt werden könne, dies vor allem auch aufgrund des Längsverlaufs mit vor der Erkrankung sonst normaler Sozialisation und voller Leistungsfähigkeit.