_, Facharzt für Neurologie, sowie Dr. med. D._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, wurden keine Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt. Als Diagnosen ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit wurden mehrere neurologische Diagnosen sowie aus psychiatrischer Sicht eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig leichte Episode (ICD-10:F33.00), festgehalten (VB 131.2). Abweichend davon führte der Gutachter Dr. med. D.___