3.4.4. Die Dres. med. C._____, D._____ und B._____ gelangten demnach – jeweils mit einleuchtender Begründung – übereinstimmend zum Schluss, dass der Beschwerdeführer in der angestammten Tätigkeit (Versicherungsberater im Aussendienst) wieder zu 100 % arbeitsfähig sei. Dafür, dass der -6-