3.4.3. Dr. med. D._____, Facharzt für Neurologie, gelangte in seiner neurologischen Beurteilung vom 29. September 2021 zum Schluss, dass in neurologischer Hinsicht eine unfallbedingte Interkostalneuralgie "bis 9. Intercostalnervens" möglich sei. Dem Beschwerdeführer sei eine ausbildungsadäquate Bürotätigkeit ganztags zumutbar. Der Einschätzung der zumutbaren Leistungsfähigkeit von Dr. med. C._____ könne er aus neurologischer Perspektive zustimmen. Weiter führte er aus, entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers beeinflusse die Verordnung von Medikamenten zur Behandlung neuropathischer Schmerzen allein dessen Fahreignung nicht.