Eine ganztägige leichte, wechselbelastende Tätigkeit sei ihm zuzumuten. Dabei sollten keine Tätigkeiten in Zwangshaltung für den Oberkörper ausgeführt werden, was bedeute, dass keine Tätigkeiten in Inklination und Reklination in Frage kämen. Weiter seien auch Vibrationsbelastungen zu vermeiden (VB 420 S. 8).