Mit Schreiben vom 22. Juli 2022 teilte die Beschwerdegegnerin, die zwischenzeitlich wieder vorübergehende Leistungen erbracht hatte, dem Beschwerdeführer den Fallabschluss per 31. Juli 2022 mit, und mit Verfügung vom 11. Oktober 2022 verneinte sie dessen Anspruch auf eine Invalidenrente erneut, sprach ihm jedoch eine Entschädigung für eine Integritätseinbusse von 10 % zu. Die gegen diese Verfügung erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 12. Dezember 2023 ab. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 29. Januar 2024 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde gegen diesen Einspracheentscheid und stellte folgende Anträge: