Nachdem der Beschwerdeführer dagegen am 26. Juni 2020 Einsprache erhoben hatte, nahm die Beschwerdegegnerin weitere medizinische Abklärungen vor, in deren Rahmen sie auch versicherungsmedizinische Beurteilungen einholte, und der Beschwerdeführer unterzog sich noch zwei Operationen. Mit Schreiben vom 22. Juli 2022 teilte die Beschwerdegegnerin, die zwischenzeitlich wieder vorübergehende Leistungen erbracht hatte, dem Beschwerdeführer den Fallabschluss per 31. Juli 2022 mit, und mit Verfügung vom 11. Oktober 2022 verneinte sie dessen Anspruch auf eine Invalidenrente erneut, sprach ihm jedoch eine Entschädigung für eine Integritätseinbusse von 10 % zu.