_ hat sich damit jedoch bereits in seiner Aktenbeurteilung vom 11. Dezember 2023 nachvollziehbar auseinandergesetzt und festgehalten, dass die Symptome von der Versicherungsmedizin nicht infrage gestellt worden seien. Nur seien diese aus versicherungsmedizinischer Sicht nach spätestens vier Wochen nicht mehr auf den Bagatellunfall (direktes Anpralltrauma) zurückzuführen. Im MRI vom 1. März 2022 zeige sich eine diskrete degenerative, mediale Meniskopathie, was Beschwerden verursachen könne. Die beschriebene Meniskopathie zeige ein chronisch degeneratives Bild.