Der behandelnde Arzt Dr. med. D._____ erachtet die Beurteilung von Dr. med. C._____, wonach der Beschwerdeführer beim Unfall vom 10. November 2021 bloss eine Kontusion erlitten habe, die spätestens nach vier Wochen abgeheilt gewesen sei, insbesondere deshalb als unzutreffend, da der Beschwerdeführer auch nach über vier Wochen nach dem Unfallereignis noch Schmerzen gehabt habe und ihn (Dr. med. D._____) zum ersten Mal am 22. März 2022 aufgesucht habe (vgl. E. 3.4.2. f. hiervor).