die entsprechende Literatur und mittels kommentierter Bilddokumentation in seinen Beurteilungen detailliert geäussert und dargelegt, dass eine solche nicht sicher festzustellen sei. Weder auf dem von Dr. med. D._____ erwähnten Bild 9 noch auf dem Bild 12 sei eine "ramp-lesion" klar abgrenzbar (VB 98 S. 3). Es sei aus medizinischer Sicht zudem nicht nachvollziehbar, wie eine banale Kniekontusion zu einer komplexen Innenmeniskusläsion führen solle, und noch weniger, wie es durch eine Kontusion zu einer "ramp-lesion" kommen solle. Diese Läsionen würden bei komplexen Knieverletzungen, vornehmlich bei Kreuzbandrupturen, auftreten.