Das sei jedoch nicht der Fall gewesen. Der Beschwerdeführer habe ihn nämlich zum ersten Mal am 22. März 2022 aufgesucht, um seine Schmerzen zu lindern, was nach der Operation vom 14. April 2022 gelungen sei (vgl. BB 4). Zur Frage, ob die Beschwerden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf den Unfall vom 10. November 2021 zurückzuführen seien (vgl. BB 3), hielt Dr. med. D._____ fest, das könne sicherlich aus der Krankengeschichte des Beschwerdeführers entnommen werden, sofern dieser schon früher einen Orthopäden aufgesucht habe. Wenn dies nicht erfolgt sei, dann seien die Beschwerden höchstwahrscheinlich Folge des Unfalls (vgl. BB 4).