3.1.1. Dr. med. B._____ führte in ihrer Aktenbeurteilung vom 26. August 2022 aus, der Unfall habe nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu zusätzlichen strukturellen Läsionen geführt. Der Schaden am rechten Knie, welcher operiert worden sei, sei daher nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf den Unfall zurückzuführen. Die Operation habe der Sanierung einer chronisch-degenerativen Meniskopathie mit mukoider Degeneration gegolten. Die beschriebene Kontusion wäre nach vier Wochen nicht mehr beschwerdeführend. Ausserdem sei eine Kontusion nicht geeignet, eine Meniskusläsion zu verursachen (VB 52 S. 1).