1. 1.1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin die Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit dem Unfall vom 10. November 2021 zu Recht mit Einspracheentscheid vom 12. Dezember 2023 per 31. Januar 2022 eingestellt hat (Vernehmlassungsbeilage [VB] 100).