"1. Der angefochtene Einspracheentscheid vom 12.12.2023 sei vollumfänglich aufzuheben und dem Beschwerdeführer seien die gesetzlich geschuldeten Leistungen für die Beschwerden am rechten Knie und der Grosszehe auch nach dem 31.01.2022 zuzusprechen. Insbesondere sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, für die Kosten der Operation vom 15.04.2022 und die damit verbundene Arbeitsunfähigkeit aufzukommen.