1. Der 1979 geborene Beschwerdeführer war bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Unfällen versichert, als er gemäss Schadenmeldung vom 3. Januar 2022 am 10. November 2021 beim Entladen eines Lastwagens mit einem Rollwagen das rechte Knie anschlug und sich dadurch eine Prellung am rechten Knie zuzog. Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht im Zusammenhang mit dem fraglichen Ereignis und richtete die entsprechenden Versicherungsleistungen in Form von Taggeld und Heilbehandlung aus. In der Folge traf sie medizinische Abklärungen und nahm in deren Rahmen Rücksprache mit der Kreisärztin.