Nach Lage der Akten kann sodann nicht ausgeschlossen werden, dass zu hohe Lohnforderungen des Beschwerdeführers Grund dafür waren, dass sich potenzielle künftige Arbeitgeber gegen dessen Anstellung entschieden. So führte er selbst aus, dass das Problem nicht bei seinen Fähigkeiten, sondern bei den Lohnvorstellungen liege (Prozessorientiertes Beratungsprotokoll des Beschwerdegegners in VB III S. 6). Er ist damit nicht oder nur in ungenügendem Masse bereit, einen geringeren Lohn zu akzeptieren.