Dass er über Berufserfahrung verfügt, zeigt sich auch darin, dass der Beschwerdeführer an der B._____ angenommen wurde (vgl. den Studienführer in VB I S. 116, wonach Berufspraxis von Vorteil sei). Dem Beschwerdeführer wurden schliesslich ausgezeichnete Arbeitszeugnisse ausgestellt, worin ihm jeweils umfassende Fachkenntnisse in seinem Tätigkeitsgebiet und in Randgebieten (vgl. dazu insbesondere die Arbeitszeugnisse in VB I S. 54 f. und S. 60 f.) attestiert wurden (vgl. die Arbeitszeugnisse in VB I S. 54 f., S. 56 f., S. 57, S. 58, S. 60 f., S. 62, S. 80). Zwar ist der Beschwerdeführer bereits 51 Jahre alt.