Sowohl in den erlernten Berufen des Beschwerdeführers als Anlagen- und Apparatebauer bzw. Techniker Maschinenbau als auch in den ausgeübten Berufen als Mechaniker und LKW-Chauffeur (vgl. E. 4.1.) bestehen in der gegenwärtigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage genügend offene Stellen, was auch daran zu sehen ist, dass der Beschwerdeführer sich für eine grosse Anzahl an offenen Stellen beworben hat (vgl. den Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen des Beschwerdeführers in VB I S. 1 ff., 7 ff., 23 ff., 34 ff., 100 ff., 145 ff., 148 ff., 159 ff., 162 ff. und 167 ff., wonach er sich insgesamt für 132 Stellen beworben hat).