Zudem herrsche im Bereich der Maschinenindustrie Fachkräftemangel, weshalb die Vermittlungsfähigkeit durch die Ausbildung verbessert werde (Beschwerde S. 6). Zwar dauere die Ausbildung über ein Jahr. Die zeitliche Richtlinie, wonach überjährige Bildungsgänge üblicherweise vom Leistungsanspruch der Arbeitslosenversicherungen ausgeschlossen seien, stelle jedoch nur einen Grundsatz dar. Zudem bestehe eine gesetzliche Ausnahmeregelung für ältere Arbeitslose (Beschwerde S. 7).