2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 18. Dezember 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 29. Januar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Es sei der Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 18. Dezember 2023 aufzuheben und das Gesuch um Kostenübernahme für die Ausbildung zum Dipl. Maschinenbautechniker HF zu bewilligen. 2. Eventualiter sei die Kostenübernahme für die Ausbildung zum Dipl. Maschinenbautechniker HF bis zum Ende der Rahmenfrist zu bewilligen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin.