1. Der 1973 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 1. Februar 2023 zur Arbeitsvermittlung an und beantragte am 1. März 2023 Arbeitslosenentschädigung ab dem 1. April 2023. Am 28. September 2023 stellte er beim Beschwerdegegner ein Gesuch um Übernahme der Kosten für die Ausbildung "Dipl. Maschinenbautechniker HF" an der B._____, in der Höhe von insgesamt Fr. 32'825.00. Mit Verfügung vom 9. Oktober 2023 wies der Beschwerdegegner das Gesuch um Übernahme der Kurskosten ab. Die dagegen erhobene Einsprache wies er sodann mit Einspracheentscheid vom 18. Dezember 2023 ab.