6.2.9. Mit der Vernehmlassung reichte die Beschwerdegegnerin eine erneute Stellungnahme von Dr. med. C._____ vom 22. Februar 2024 ein, in welcher dieser an seiner Aussage festhielt, es seien auch anlässlich der Operation keine nachvollziehbaren Befunde für das Vorliegen einer adhäsiven Capsulitis ausgewiesen. Im OP-Bericht fände sich keine Beschreibung verdickter Strukturen, keine verdickten Bänder, auch nicht ein verdicktes Ligamentum coracohumerale. Ebenso würde eine Beschreibung entsprechend der Neutral-Null-Methode fehlen, ob sich die Beweglichkeit überhaupt verbessert habe.