gewesen sei. Es fehle somit im Operationsbericht eine nachvollziehbare Dokumentation, inwieweit eine objektivierbare Einschränkung im Sinne einer frozen shoulder bestanden habe. Belegt sei anhand der vorliegenden Dokumentation lediglich eine unspezifische chronische Entzündung im Schulterbereich mit/bei Einengung des Subacromialraums, wobei diese Kombination eine schmerzbedingte Hemmung der Schulterbeweglichkeit hinreichend erkläre (VB 140).