6.2.4. Gestützt auf eine erneute Prüfung der MRI-Befunde vom 5. März 2021 (recte: 19. März 2021; VB 52 S. 6) führte Dr. med. C._____ in seiner Beurteilung vom 8. März 2022 aus, aufgrund der radiologischen Beurteilung liege keine frozen shoulder vor. Es finde sich im Gelenk eine grosse Menge Kontrastmittel, welches bei tatsächlich vorliegender frozen shoulder gar nicht hätte appliziert werden können, da daraus einerseits massive Schmerzen des Patienten resultieren würden und zum anderen, weil bei entzündlicher Verdickung der Gelenkkapsel so viel Kontrastmittel intraartikulär gar nicht Platz hätte.