6.2. 6.2.1. Dr. med. C._____ gab in seiner Stellungnahme vom 31. Mai 2021 an, aufgrund von mehrmaligen HWS-Operationen mit zweimaliger anteriorer Fusion HWK 4-7 in der Uniklinik D._____ 2007 sowie mit Operation zuletzt 2011 in Q._____ habe bei der vom aktuellen Unfallereignis betroffenen Körperregion bereits vor dem Unfallereignis eine Beeinträchtigung vorgelegen, indem degenerative Veränderungen des Schultergelenks links vorbestanden hätten. Aus den Berichten seien keine unfallbedingten strukturellen Verletzungen dokumentiert und das Unfallbild spiele aufgrund der ausgeprägten degenerativen Veränderungen und Voroperationen drei Monate nach dem Unfall keine Rolle mehr (VB 33).