1. Der 1972 geborene Beschwerdeführer war als Konfektionsarbeiter angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Unfällen versichert. Am 20. Januar 2021 stürzte er gemäss Schadenmeldung auf einem vereisten Parkplatz und beklagte danach Beschwerden an der linken Schulter. Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht für die Folgen dieses Ereignisses und erbrachte Heil- behandlungs- und Taggeldleistungen. Mit Schreiben vom 24. Juni 2021 stellte sie die Leistungen per 30. Juni 2021 ein.