Die rechtlichen Ausführungen von Dr. med. E._____ im psychiatrischen Teilgutachten sind daher nicht geeignet, seine ausführlichen und plausiblen medizinischen Ausführungen und die sich darauf stützende Beurteilung der (gerade fehlenden) wesentlichen funktionellen Einschränkungen bzw. die von ihm plausibel attestierte uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin in Frage zu stellen. Selbes gilt für die Stellungnahme der Dres. med. D._____ und E._____ vom 18. April 2023 (VB 132 S. 2 ff.). Die -8-