5. 5.1. Die Beschwerdeführerin wurde im Rahmen der polydisziplinären ZIMB-Be- gutachtung fachärztlich umfassend und in Kenntnis der (meisten; vgl. dazu E. 5.2.2. hiernach) Vorakten (VB 97 S. 16 ff.) sowie unter Berücksichtigung der geklagten Beschwerden (VB 97 S. 31 f.; 43 ff.; 56 ff.; 68 f.) untersucht. Das Gutachten beruht auf allseitigen Untersuchungen der beteiligten medizinischen Fachrichtungen und bezieht die entsprechenden Teilgutachten mit ein (VB 97 S. 9 ff.; vgl. S. 31 ff.; 43 ff.; 56 ff.; 67 ff.). Es wurde eine Zusatzuntersuchung (Laboruntersuchung) durchgeführt (VB 97 S. 6; vgl. S. 97 ff.).