Die Gutachter hielten fest, dass das chronische lumbovertebrale Schmerzsyndrom aus Sicht des Bewegungsapparates zu einem erhöhten Pausenbedarf führe, was in den zuletzt ausgeübten Tätigkeiten in der Fleischverarbeitung und im Reinigungsdienst wie auch für andere überwiegend stehende und gehende Verrichtungen eine Arbeitsfähigkeit von 70 % bedeute. Dagegen bestehe (aus orthopädischer Sicht) in einer körperlich leichten, immer wieder auch sitzenden Verweistätigkeit unter Wechselbelastung und ohne längeres Stehen und Gehen sowie Heben und Tragen von Lasten über zehn Kilogramm eine Arbeits- und Leistungsfähigkeit von 100 % (VB 97 S. 10).