ATSG bestehen, sofern der bisherige Rentenanspruch bei einer Erhöhung des Invaliditätsgrades sinkt oder bei einem Sinken des Invaliditätsgrades ansteigt. Die am 1. Januar 2022 weniger als 55 Jahre alte Beschwerdeführerin fällt unter diese Bestimmung. 3. 3.1. In der angefochtenen Verfügung vom 7. Dezember 2023 (VB 138) stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre Gutachten der ZIMB AG vom 24. März 2022 (VB 97; Fachdisziplinen Allgemeine Innere Medizin, Orthopädie, Neurologie und Psychiatrie) und die ergänzende Stellungnahme der Gutachter vom 18. April 2023 (VB 132 S. 2 ff.).