2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 29. Januar 2024 fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 7. Dezember 2023 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin sei rückwirkend seit dem 1. Juni 2020 eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 100 % zuzusprechen. 3. Eventualiter: Es sei ein polydisziplinäres Gerichtsgutachten anzuordnen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt) zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 22. Februar 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.