Gestützt auf das entsprechende Gutachten der Zentrum für Interdisziplinäre Medizinische Begutachtungen AG (ZIMB AG), Schwyz (später Münchenstein), vom 24. März 2022 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin am 16. Mai 2022 die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht. Aufgrund dagegen gerichteter Einwände der Beschwerdeführerin und der Einreichung neuer medizinischer Berichte bat die Beschwerdegegnerin die Gutachter um eine ergänzende Stellungnahme und nahm Rücksprache mit dem RAD. Gestützt darauf entschied die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 7. Dezember 2023 in Bestätigung ihres Vorbescheids auf Abweisung des Rentenbegehrens.