Auf die Ausführungen von Dr. med. D._____, wonach im Vergleich zur letztmaligen fundierten Abklärung (Gutachten von Dr. med. C._____ vom 4. Juli 2017) eine grosso modo unveränderte Situation und keine anhaltende relevante Verschlechterung bestehe (vgl. E. 3.), kann daher abgestellt werden.