vom 4. Oktober 2023 in VB 101 S. 6), wohingegen im Gutachten von Dr. med. C._____ vom 4. Juli 2017 die Diagnose (mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit) einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit zwanghaften und unreifen Anteilen und die Diagnose (ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit) Status nach Erschöpfungsdepression sicher mittlerer Ausprägung mit Suizidalität und somatischem Syndrom 2013 (F32.11; DD F32.2, schwere depressive Episode) gestellt worden war (E. 2.2.2.). Der Gutachter führte dabei auch aus, dass die Erschöpfung und Depression nur eine Folge des dysfunktionalen Erlebens und Verhaltes wegen der Persönlichkeitsstörung gewesen seien (VB 57 S. 16).