Gestützt auf seine Beurteilung vom 3. November 2023 ist jedoch nachvollziehbar, weshalb keine anhaltende relevante Verschlechterung bestehe. So führte er überzeugend aus, dass der psychische Zustand gemäss den behandelnden Psychiatern abhängig vom Verlauf der rheumatologischen Beschwerden sei, wobei laut der behandelnden Rheumatologin in ihrem Fachgebiet jedoch keine wesentliche Verschlechterung festgestellt werden könne (E. 3. und 5.1.1.). -8-