5.1.2. Gemäss den behandelnden Psychiatern seien die psychischen Beschwerden sodann abhängig von den rheumatologischen Beschwerden (Bericht der Klinik F._____ vom 3. Oktober 2022 in VB 88 S. 3; vgl. auch deren Bericht vom 4. Oktober 2023 in VB 101 S. 6 ff., wonach es im Herbst 2021 zu einer erneuten Verschlechterung der psychischen Symptomatik als Reaktion auf somatische Beschwerden gekommen sei). Eine Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit sei lediglich noch zu 20 bis 30 % zumutbar (Bericht der Klinik F._____ vom 4. Oktober 2023 in VB 101 S. 6 ff.).