Urteil des Bundesgerichts 9C_526/2014 vom 3. Dezember 2014 E. 5.2). Dies bedingt eine kritische Auseinandersetzung mit den subjektiven Angaben und Einschätzungen (Urteile des Bundesgerichts 9C_636/2013 vom 25. Februar 2014 E. 4.3.3; 9C_421/2013 vom 12. Juli 2013 E. 4.2). Eine derartige kritische Auseinandersetzung fand im Bericht der Rheumatologin vom 28. September 2023 jedoch nicht statt. Da diese zudem explizit ausführt, funktionell habe sie seit 2018 aus rheumatologischer Sicht keine wesentliche Verschlechterung feststellen können (Berichte der Praxis E._