Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei diesen behandelnden Ärzten um Psychiater (unterzeichnender Arzt Dr. med. G._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, in VB 88 und unterzeichnender Arzt Dr. med. H._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Neurologie und Nuklearmedizin, in VB 101 S. 6 ff.) und nicht um Rheumatologen handelt, weshalb ihnen die fachärztliche Kompetenz zur Beurteilung rheumatologischer Beschwerden fehlt. Gemäss der behandelnden Rheumatologin habe sich der Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin hingegen funktionell nicht wesentlich verschlechtert (Bericht der Praxis E._____ vom 28. September 2023 in VB 101 S. 4;