Adaptiert sei eine Tätigkeit, bei welcher eine gute Führung und Unterstützung bei der Abgrenzung und Wahrnehmung eigener Bedürfnisse, eine wohlwollende fürsorg- lich-patronale Führung sowie Hilfe beim Schutz vor Überforderung bestehe. In einer solchen Tätigkeit sei der Beschwerdeführerin aus psychiatrischer Sicht eine 60-70%ige Arbeitsfähigkeit zumutbar (VB 57 S. 15 f.).