2. 2.1. Am 29. Januar 2024 erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung vom 8. Dezember 2023 und stellte folgendes Rechtsbegehren: -3- "Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 08.12.2023 sei aufzuheben und der Beschwerdeführerin sei nach Vornahme der notwendigen Abklärungen die gesetzlichen Leistungen auszurichten. - unter Kosten und Entschädigungsfolge -" Gleichzeitig reichte sie einen Bericht der behandelnden Rheumatologin vom 15. Januar 2024 zu den Akten.