1.2. Am 16. März 2022 stellte die Beschwerdeführerin bei der Beschwerdegegnerin wiederum ein Gesuch um Revision ihrer Invalidenrente und machte erneut eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes (Fibromyalgie, Schlafapnoe seit 2018) geltend. Im Rahmen der daraufhin getätigten Abklärungen holte die Beschwerdegegnerin Beurteilungen ihres regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) ein. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 8. Dezember 2023 ab.