Im August 2016 meldete sich die Beschwerdeführerin erneut unter Hinweis auf ein Burnout (Erschöpfung, Depression und es sei zu einem Klinikaufenthalt gekommen) bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Massnahmen/Rente) der IV an. Im Rahmen ihrer Abklärungen liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin durch Dr. med. C._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, begutachten (Gutachten vom 4. Juli 2017) und sprach ihr mit Verfügung vom 13. April 2018 ab dem 1. März 2014 eine Viertelsrente zu.