2.3. Mit Verfügung vom 15. Februar 2024 bewilligte die Instruktionsrichterin dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege und ernannte MLaw Andreas Hübscher, Rechtsanwalt, Baden, zu dessen unentgeltlichem Vertreter. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und nachfolgend zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin die mit Verfügung vom 26. April 2021 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 62) angeordnete Sistierung der ganzen Invalidenrente des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 4. Dezember 2023 (VB 132, S. 3 ff.) zu Recht noch über den 30. Juni 2020 hinaus bis 31. Dezember 2020 aufrechterhalten hat.