2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 4. Dezember 2023 betreffend Aufrechterhaltung der Rentensistierung für die Zeit vom 1. Februar bis 31. Dezember 2020 erhob der Beschwerdeführer am 26. Januar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. In Abänderung der Verfügung vom 4. Dezember 2023 sei dem Beschwerdeführer die ganze Rente der Invalidenversicherung mit Wirkung ab dem 1. Juli 2020 auszurichten. 2. Eventualiter sei die Verfügung vom 4. Dezember 2023 aufzuheben und die Sache zur Vornahme weiterer Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.