Mit Schreiben vom 27. Februar 2023 ersuchte der Beschwerdeführer um Aufhebung der Rentensistierung. In der Folge stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer nach ergänzenden sachverhaltlichen Abklärungen mit Vorbescheid vom 11. Mai 2023 die rückwirkende Aufhebung der Rentensistierung per 31. Dezember 2020 und damit die Ausrichtung der ganzen Invalidenrente ab dem 1. Januar 2021 in Aussicht. Mit Verfügungen vom 4. Dezember 2023 entschied sie schliesslich wie vorbeschieden.