2022, N. 14 ff. zu Art. 17 IVG). Der Begriff der annähernden Gleichwertigkeit bezieht sich nicht in erster Linie auf das Ausbildungsniveau, sondern auf die zu erwartenden Verdienstmöglichkeiten (MEYER/REICHMUTH, a.a.O., N. 15 zu Art. 17 IVG mit Hinweisen). 3. In medizinischer Hinsicht liegt der angefochtenen Verfügung im Wesentlichen die Aktenbeurteilung der RAD-Ärztin Dr. med. C._____, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, vom 15. Juni 2023 zugrunde. Diese ging vom Vorliegen folgender Diagnose aus (VB 15 S. 3):